Neue Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen durch die EU genehmigt

Nachdem die zuletzt gültige Richtlinie am 30. September 2022 ausgelaufen war, hat die EU-Kommission nun die Verlängerung der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“ genehmigt. Die Richtlinie dient dem übergeordneten Ziel, Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Somit kann die Bundesregierung den Kombinierten Verkehr im Rahmen eines Neubaus, Ausbaus und neuerdings auch Ersatzes von KV-Umschlaganlagen bis Ende 2026 weiter unterstützen. Zudem hat die Kommission die Aufstockung des Budgets um 388,5 Mio. € auf nun insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro seit 2002 genehmigt.

Weiterhin unverändert bleibt die maximale Förderquote von 80%.

KombiConsult, selbst erfolgreich tätig bei der Beantragung von Fördermitteln als Dienstleister für verschiedene Kunden aus dem Transportbereich, steht Ihnen für konkrete Terminalprojekte ebenfalls gerne zur Verfügung.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um Ihre Pläne zu besprechen. Ihr Ansprechpartner, Hr. Klaus-Uwe Sondermann, steht Ihnen gerne für Ihr Anliegen bereit.

Uwe Sondermann
Geschäftsführung
usondermann@kombiconsult.com
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Informieren Sie sich sonst auch gerne hier vorab über unsere Dienstleistungen bei der Begleitung bei der Förderung von Terminals des Kombinierten Verkehrs.