Neue Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen in Kraft getreten

Nachdem die EU-Kommission die „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“ im Oktober 2022 bereits genehmigt hatte, ist diese nun zum 03. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Richtlinie dient dem übergeordneten Ziel, Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern.

Mit der neuen Richtlinie ist erstmals der Ersatz von Umschlaganlagen und Umschlaganlagenteilen möglich, aber nach wie auch der Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen. Das Thema Digitalisierung wird zukünftig ebenso fokussiert, so dass Automatisierungs- und Digitalisierungsmöglichkeiten zuwendungsfähig sind. Weiterhin unverändert bleibt die maximale Förderquote von 80%.

Als KombiConsult konnten wir uns bereits bei der Evaluierung der bisherigen Richtlinien einbringen und haben Empfehlungen für die neue Richtlinie gegeben. Viele dieser Empfehlungen wurden bei der Entwicklung berücksichtigt und KombiConsult ist sich sicher, damit die Weichen gestellt zu haben, weiter erfolgreich Verkehre von der Straße auf die Schiene oder Binnenwasserstraße zu verlagern.

KombiConsult, selbst erfolgreich tätig bei der Beantragung von Fördermitteln als Dienstleister für verschiedene Kunden aus dem Transportbereich, steht Ihnen für konkrete Terminalprojekte selbstverständlich ebenfalls gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um Ihre Pläne zu besprechen oder weitere Informationen zu erhalten. Ihr Ansprechpartner, Hr. Klaus-Uwe Sondermann, steht Ihnen gerne für Ihr Anliegen bereit.

Uwe Sondermann
Geschäftsführung
usondermann@kombiconsult.com
+49 69 244 32 93 – 172